- Startseite
- ACTRONICS Service Points
- Programm
- Bedingungen
Bedingungen des ACTRONICS Service Point Programms
1. Definitionen
1.1 ACTRONICS: Anbieter des Service Point Programms.
1.2 Service Point: Ein Automobilunternehmen, das die festgelegten Kriterien erfüllt und am ACTRONICS Service Point Programm teilnimmt.
1.3 Wiederaufbereitete Produkte: Elektronische Autoteile, die von ACTRONICS wiederaufbereitet werden und den Service Points zur Verfügung stehen.
1.4 Programm: Das ACTRONICS Service Point Programm, einschließlich der in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Vorteile, Unterstützung und Verpflichtungen.
2. Teilnahme und Zulassung
2.1 Die Teilnahme am Programm steht Automobilunternehmen offen, die die von ACTRONICS festgelegten Anforderungen erfüllen.
2.2 ACTRONICS behält sich das Recht vor, Bewerbungen zu prüfen und die Teilnahme bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen abzulehnen oder zu beenden.
2.3 Der Service Point muss über die erforderlichen technischen Kenntnisse und die erforderliche Ausrüstung verfügen, um generalüberholte Produkte fachgerecht zu zerlegen, zu diagnostizieren und zu programmieren.
3. Vorteile für Service Points
3.1 Exklusive Rabatte und Angebote für generalüberholte Produkte.
3.2 Zugang zu technischem Support und Beratung durch ACTRONICS-Spezialisten.
3.3 Nennung als autorisierter Service Point auf der ACTRONICS-Website und in Werbematerialien.
3.4 Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen und Schulungen.
4. Pflichten der Service Points
4.1 Der Service Point muss die generalüberholten Produkte gemäß den ACTRONICS-Richtlinien fachgerecht montieren und zerlegen.
4.2 Der Service Point ist für eine korrekte Diagnose der Fahrzeuge verantwortlich, bevor Teile zur Generalüberholung angeboten werden.
4.3 Der Service Point muss Kunden über Generalüberholungsmöglichkeiten und Nachhaltigkeit als Alternative zu Neuteilen informieren.
4.4 Die Verwendung des ACTRONICS Service Point-Logos und der Werbematerialien muss den ACTRONICS-Richtlinien entsprechen.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Die Teilnehmer schließen eine unbefristete Partnerschaft ab.
5.2 Die Teilnahme am Programm wird jährlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
5.2 Sowohl ACTRONICS als auch der Service Point können die Teilnahme am Programm fristlos beenden.
5.3 ACTRONICS behält sich das Recht vor, die Teilnahme bei Missbrauch, Nichteinhaltung der Bedingungen oder Rufschädigung von ACTRONICS fristlos zu beenden.
6. Haftung
6.1 ACTRONICS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau oder Gebrauch von generalüberholten Produkten durch den Service Point entstehen.
6.2 Der Service Point ist für die Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften zur Fahrzeugreparatur verantwortlich.
7. Programmänderungen
7.1 ACTRONICS behält sich das Recht vor, das Programm und die damit verbundenen Bedingungen zu ändern.
7.2 Aus dem Programm können keine Rechte abgeleitet werden.
7.3 Die Service Points werden rechtzeitig über Änderungen informiert.
8. Geltendes Recht
8.1 Diese Teilnahmebedingungen unterliegen niederländischem Recht.
8.2 Streitigkeiten, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben, werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.